Hundecoach Martina und Heinz

Fotos im Internet

Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos im Internet bildet das Kunsturhebergesetz
(KunstUrhG), welches das Recht am eigenen Bild beschreibt. Hiernach dürfen gem. § 22 Satz 1
Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die rechtlichen Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) gelten für Jedermann, also
für Erziehungsberechtigte, Schüler/innen, Lehrkräfte und auch für ggf. unbeteiligte Dritte. D. h. wenn
Bilder eingestellt werden sollen, gilt das Einwilligungserfordernis für sämtliche abgebildeten Personen
und nicht nur für die eigenen Schüler oder Lehrkräfte etc..

c) die abgebildeten Personen sind Teilnehmer einer Versammlung, einer Demonstration, eines
Ausfluges einer Wanderung oder ähnlicher Vorgänge wie z. B. Abschlussbälle oder Schulfeste - solange nur die
Menschenmenge gezeigt wird. Als Menschenmenge gelten drei Personen und mehr auf dem Foto.
Einzelbilder oder gar Portraits von teilnehmenden Personen fallen nicht unter diesen
Ausnahmetatbestand. Bei diesen ist die Zustimmung des Abgebildeten erforderlich!
(§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG)


Foto - Videofreigabe/ Einverständniserklärung

Mit der Teilnahme, an den Aktivitäten von Hundecoach Führer, erkläre Ich die Einverständnis, dass die Fotos auf denen ich abgebildet bin, ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung von Herrn Führer im Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen, ohne dass hierfür eine Vergütung an mich gezahlt werden muss.

Veröffentlicht am, 15.01.2012